7. MaRisk-Novelle: Was sich für Unternehmen bei der Kreditvergabe ändert

Neue Pflichten für Banken – neue Anforderungen an Unternehmer. Was die aktuellen Mindestanforderungen an das Risikomanagement konkret für Ihre Finanzierungssituation bedeuten.

Seit Juni 2023 gilt die 7. Novelle der MaRisk – der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken. Was wie ein internes Regelwerk der Bankenwelt klingt, hat sehr konkrete Auswirkungen auf jeden Unternehmer, der Kredite beantragt, verlängert oder neu verhandelt. Die Anforderungen an die Bonitätsprüfung sind gestiegen. Deutlich.

Wer wissen möchte, wie die eigene Bonität unter den verschärften MaRisk-Anforderungen aktuell einzuordnen ist, findet hier eine strukturierte Übersicht zur Bonitäts- & Ratinganalyse.

Dieser Beitrag erklärt, was die 7. MaRisk-Novelle inhaltlich bedeutet, was sich für Sie als Kreditnehmer ändert – und wie Sie sich mit der richtigen Vorbereitung einen entscheidenden Vorteil im Bankgespräch verschaffen.

1. Was ist die MaRisk – und warum ist die 7. Novelle relevant?

Die MaRisk sind das zentrale Regelwerk der deutschen Bankenaufsicht (BaFin) für das Risikomanagement von Kreditinstituten. Sie legen fest, wie Banken Risiken identifizieren, bewerten und steuern müssen – insbesondere beim Kreditgeschäft.

Die 7. Novelle setzt erstmals umfassend die europäischen EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06) in deutsches Aufsichtsrecht um. Das Ergebnis: Banken müssen bei der Kreditvergabe und der laufenden Betreuung von Kreditnehmern systematischer, tiefer und zukunftsorientierter analysieren als je zuvor.

Einordnung: Die MaRisk richten sich formal an Banken, nicht an Unternehmen. Aber: Alles, was Banken verpflichtend prüfen müssen, müssen Unternehmen auch liefern können. Die gestiegenen Anforderungen an Banken sind deshalb direkt gestiegene Anforderungen an Sie als Kreditnehmer.

2. Was ändert sich konkret für Unternehmen?

Die wichtigsten Neuerungen der 7. MaRisk-Novelle lassen sich aus Unternehmersicht in vier Kernbereiche zusammenfassen:

2.1 Tiefere und umfassendere Bonitätsanalyse

Banken sind nun verpflichtet, bei der Kreditvergabe eine deutlich detailliertere Bonitätsprüfung durchzuführen. Das bedeutet in der Praxis: Ein Jahresabschluss allein reicht nicht mehr. Banken werden systematisch nach aktuellen BWA-Zahlen, Liquiditätsplanungen und Cashflow-Analysen fragen.

Neu ist dabei die explizite Anforderung an eine zukunftsorientierte Betrachtung: Die Bank muss nicht nur prüfen, ob ein Unternehmen heute kreditwürdig ist, sondern ob es den Kapitaldienst auch unter veränderten wirtschaftlichen Bedingungen leisten kann.

Welche Faktoren grundsätzlich in Bonitäts- und Ratingbewertungen einfließen, erläutern wir ausführlich im Beitrag Welche Faktoren fließen in Bonitäts- und Ratingbewertungen ein?

2.2 Standardisierte Kennzahlenanalyse

Banken sind gehalten, die Kreditwürdigkeit anhand eines strukturierten Kennzahlensystems zu beurteilen. Folgende Kennzahlen rücken damit noch stärker in den Fokus:

KennzahlWas sie zeigtNeue Relevanz durch MaRisk 7
EigenkapitalquoteAnteil Eigenkapital am GesamtkapitalPflichtbestandteil der Bonitätsanalyse
DSCRKapitaldienstfähigkeitZentrale Zukunftskennzahl, inkl. Stresstest
LiquiditätskennzahlenKurzfristige ZahlungsfähigkeitLaufende Überwachungspflicht
Cashflow-MargeErtragskraft und GelderzeugungBasis für Stressszenarien
ESG-KennzahlenNachhaltigkeitsrisikenNeu: explizit in der Risikoanalyse verankert

2.3 Laufende Kreditüberwachung statt Einmal-Prüfung

Bisher war die Bonitätsprüfung oft eine Einmalveranstaltung bei der Kreditvergabe. Mit der 7. MaRisk-Novelle müssen Banken Kreditnehmer jetzt regelmäßig und systematisch überwachen. Das bedeutet: Auch bei bestehenden Krediten werden Banken in kürzeren Abständen aktuelle Zahlen einfordern.

2.4 Stressszenarien und Zukunftsanalyse

Banken müssen prüfen, ob ein Unternehmen seinen Kapitaldienst auch dann noch leisten kann, wenn sich Zinsen, Umsatz oder Kosten ungünstig entwickeln. Diese Stresstests werden zur Pflicht – und Unternehmen, die selbst keine Szenarien durchgerechnet haben, geraten dabei schnell in Erklärungsnot.

Wichtiger Hinweis: Viele Unternehmer bemerken die gestiegenen Anforderungen erst, wenn die Bank bei einer Kreditverlängerung plötzlich deutlich mehr Unterlagen anfordert als zuvor – oder die Konditionen schlechter werden, ohne dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschlechtert hat. Der Grund liegt oft in der unvollständigen oder nicht bankgerechten Aufbereitung der Zahlen.

3. Kapitaldienstfähigkeit unter der Lupe: Der DSCR als zentrale Kennzahl

Der Debt Service Coverage Ratio (DSCR) ist durch die 7. MaRisk-Novelle zur Schlüsselkennzahl der Kreditwürdigkeitsprüfung geworden. Er beantwortet die Frage, die Banken am meisten interessiert:

„Kann dieses Unternehmen Zinsen und Tilgung aus dem laufenden Cashflow dauerhaft bedienen – auch wenn es mal schwieriger wird?“

Die Formel ist einfach: DSCR-Formel DSCR = Operativer Cashflow / (Zinszahlungen + Tilgungsleistungen)

Eine vertiefte fachliche Einordnung zur Kapitaldienstfähigkeit verstehen und richtig einordnen finden Sie hier.

Ein DSCR von 1,0 bedeutet: Der Cashflow reicht haargenau für den Kapitaldienst – kein Puffer.
Ein DSCR von 1,5 bedeutet: 50 % Puffer – auch wenn der Cashflow um ein Drittel einbricht, ist der Kapitaldienst gesichert.

Neu durch die MaRisk-Novelle ist, dass Banken den DSCR nicht nur für die aktuelle Situation berechnen müssen, sondern auch für Stressszenarien. Typische Szenarien:

  • Umsatzrückgang um 10 oder 20 %
  • Zinsanstieg bei variabel verzinsten Krediten
  • Anstieg der Rohstoff- oder Energiekosten
  • Verlust eines Großkunden

Unternehmen, die diese Szenarien selbst durchgerechnet haben und mit einer klaren Antwort ins Bankgespräch gehen, signalisieren Professionalität und Transparenz, beides Faktoren, die das Rating positiv beeinflussen.

4. ESG-Risiken: Nachhaltigkeit wird Kreditkriterium

Ein gänzlich neues Element der 7. MaRisk-Novelle ist die explizite Verankerung von ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) in der Kreditwürdigkeitsprüfung. Banken müssen künftig prüfen, ob ein Unternehmen durch Nachhaltigkeitsrisiken gefährdet ist.

Für den Mittelstand bedeutet das konkret:

Environmental (Umwelt)CO₂-Abhängigkeit, Energiekosten, Klimarisiken für Standorte oder LieferkettenGefährdet zukünftige Cashflows?
Social (Soziales)Abhängigkeit von Schlüsselpersonen, Fachkräftemangel, ArbeitnehmerrisikenOperatives Risiko für den Betrieb?
Governance (Unternehmensführung)Nachfolgeplanung, Compliance, Transparenz der BerichterstattungQualität des Managements bewertbar?

Noch ist die ESG-Bewertung im Mittelstand nicht vollständig standardisiert. Aber der Trend ist eindeutig: Unternehmen, die ESG-Themen proaktiv adressieren und kommunizieren, werden von Banken positiver bewertet als solche, die das Thema ignorieren.

Praxis-Hinweis: Sie müssen kein aufwendiges Nachhaltigkeitsreporting erstellen. Es reicht zunächst, die relevantesten ESG-Risiken für Ihr Unternehmen zu kennen und im Bankgespräch zeigen zu können, dass Sie sich damit auseinandergesetzt haben. Das allein hebt Sie von der Mehrheit der Kreditnehmer ab.

Warum neben der aktuellen Situation vor allem die zukünftige Entwicklung entscheidend ist, zeigt der Beitrag Vergleichbarkeit der Zahlen über mehrere Jahre herstellen.

5. Laufende Kreditüberwachung: Banken fragen öfter nach

Die 7. MaRisk-Novelle schreibt vor, dass Banken bestehende Kreditengagements regelmäßig und risikoorientiert überwachen. Was das bedeutet:

  • Bei größeren Engagements oder erhöhtem Risiko: jährliche oder häufigere Aktualisierung der Bonitätsdaten
  • Bei Verschlechterung von Warnsignalen (z.B. Kontoüberziehungen, Zahlungsverzüge): anlassbezogene Überprüfung
  • Systematische Erfassung von Frühwarnindikatoren durch die Bank

Für Unternehmen heißt das: Die Zeiten, in denen ein Kreditvertrag unterschrieben wurde und die Bank dann jahrelang keine Fragen stellte, sind vorbei. Wer aktuelle Zahlen nicht sofort liefern kann, riskiert eine aufwändige Kreditüberprüfung – oder im schlimmsten Fall eine Kreditkündigung.

Das sollten Sie jetzt sicherstellen

  • Aktuelle BWA immer griffbereit: Nicht älter als 3 Monate, mit Jahresvergleich
  • Kennzahlen selbst berechnen: Eigenkapitalquote, DSCR, Liquiditätskennzahlen – bevor die Bank fragt
  • Veränderungen aktiv erklären: Jede auffällige Kennzahlveränderung gehört kommentiert
  • Liquiditätsplanung für 12 Monate: Banken fragen zunehmend danach
  • ESG-Kurzeinschätzung parat haben: Welche Nachhaltigkeitsrisiken betreffen Ihr Unternehmen?

6. Typische Fehler, die Unternehmen jetzt teuer werden

Die gestiegenen MaRisk-Anforderungen machen bestimmte Verhaltensweisen, die früher toleriert wurden, heute zum echten Risiko für die Kreditbeziehung.

Fehler 1: Reaktiv statt proaktiv kommunizieren

Viele Unternehmer warten, bis die Bank fragt. Unter der neuen MaRisk-Logik ist das zu spät. Wer Zahlen erst auf Anforderung liefert und nicht selbst das Gespräch sucht, signalisiert mangelnde Transparenz – ein negativer Ratingfaktor.

Fehler 2: Jahresabschluss als einzige Informationsgrundlage

Ein 18 Monate alter Jahresabschluss ist für Banken unter der neuen Rechtslage nicht mehr ausreichend. Aktuelle Quartalszahlen oder eine BWA-Hochrechnung auf Jahresbasis werden zur Pflicht.

Fehler 3: Keine Szenarien kennen

Wenn die Bank fragt: „Was passiert mit Ihrer Kapitaldienstfähigkeit, wenn Ihr Umsatz um 15 % zurückgeht?“ – und Sie keine Antwort haben, entsteht Unsicherheit. Unsicherheit kostet Konditionspunkte.

Fehler 4: ESG-Thema ignorieren

„Das ist doch nur für Großkonzerne“ – diese Haltung ist inzwischen überholt. Auch mittelständische Unternehmen werden zunehmend auf ESG-Risiken angesprochen. Wer unvorbereitet ist, wirkt unprofessionell.

Fehler 5: Schlechte Zahlen nicht erklären

Eine gesunkene Eigenkapitalquote oder ein schwächerer Cashflow ist kein automatisches Problem – wenn es dafür eine gute Erklärung gibt. Fehlende Erklärungen hingegen werden im Ratingmodell als Intransparenz gewertet.

7. Wie wir Sie bei der Vorbereitung unterstützen

Die 7. MaRisk-Novelle erhöht den Anspruch an die Qualität der Unternehmenskommunikation gegenüber Banken erheblich. Gleichzeitig eröffnet sie eine echte Chance: Wer seine Zahlen kennt, versteht und professionell kommuniziert, hebt sich von der großen Mehrheit der Kreditnehmer ab – und wird von Banken entsprechend bevorzugt behandelt.

Genau hier setzen wir an. Unsere Beratungsleistung umfasst:

Unsere Leistungen im Überblick

Von der Standortbestimmung bis zum Bankgespräch

  • Bonitätsanalyse: Wir berechnen und interpretieren alle relevanten Kennzahlen für Ihr Unternehmen – Eigenkapitalquote, Liquiditätskennzahlen, Cashflow, DSCR – und ordnen sie in das Bewertungsmodell Ihrer Bank ein.
  • Stresstest-Vorbereitung: Wir rechnen gemeinsam mit Ihnen die Szenarien durch, die Banken unter der neuen MaRisk-Pflicht stellen werden – damit Sie keine Überraschungen erleben.
  • Ratingoptimierung: Wir identifizieren konkrete Stellschrauben, mit denen Sie Ihr Rating aktiv verbessern können – kurzfristig und mittelfristig.
  • ESG-Positionierung: Wir helfen Ihnen, Ihre Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren und bankgerecht zu kommunizieren – auch ohne aufwendiges Reporting.
  • Bankgespräch-Vorbereitung: Wir bereiten Sie und Ihre Unterlagen so vor, dass Sie im Kreditgespräch souverän auftreten und die richtigen Antworten parat haben.
  • Laufende Begleitung: Auf Wunsch begleiten wir Sie dauerhaft – damit Sie bei der nächsten Kreditüberprüfung genauso gut vorbereitet sind wie beim ersten Mal.

oder rufen Sie uns direkt an unter
+49 (0)151 164 55 914
alternativ senden Sie uns auch gerne eine E-Mail an
anfrage@rating-beratung.de

Unser Ansatz unterscheidet sich dabei bewusst von klassischen Unternehmensberatungen: Wir arbeiten nicht mit abstrakten Konzepten, sondern mit Ihren konkreten Zahlen, Ihrem konkreten Ratingmodell und Ihrer konkreten Bankbeziehung. Das Ergebnis ist keine Präsentation – sondern eine spürbare Verbesserung Ihrer Kreditkonditionen und Finanzierungssicherheit.

Konkrete Stellschrauben zur Verbesserung Ihrer Bewertung finden Sie im Beitrag Maßnahmen zur Verbesserung des Creditreform Ratings.

8. Fazit: Wer vorbereitet ist, hat die besseren Karten

Die 7. MaRisk-Novelle verändert die Spielregeln zwischen Unternehmen und Banken grundlegend. Die Bonitätsprüfung wird tiefer, zukunftsorientierter und regelmäßiger. ESG-Risiken werden zum Bestandteil der Kreditentscheidung. Und Banken werden nicht mehr warten, bis ein Kredit fällig wird – sie überwachen laufend.

Das klingt zunächst nach mehr Aufwand. Aber es ist vor allem eine Chance: Unternehmen, die ihre Finanzkennzahlen kennen, strukturiert aufbereiten und proaktiv kommunizieren, werden von Banken als bessere Kreditnehmer eingestuft. Bessere Einstufung bedeutet bessere Konditionen, mehr Finanzierungsspielraum und eine stabilere Bankbeziehung.

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