Partnerprogramm für Finanzierungs- und Risikopartner
Wenn ein Antrag an der Wirtschaftsauskunft scheitert, lohnt sich häufig eine genauere Prüfung.
Wir prüfen, worauf die Bonitätsbewertung eines Unternehmens tatsächlich beruht, welche Daten dort veraltet oder unvollständig sind und was sich auf Faktenbasis belegen lässt. Auf Basis von mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung in der Bewertung mittelständischer Unternehmen kennen wir die Anforderungen und Entscheidungslogiken von Wirtschaftsauskunfteien aus der täglichen Praxis.
20+ Jahre Erfahrung mit Wirtschaftsauskünften und Bonitätsbewertungen
25+ Jahre Bilanz-, Controlling- und Analysekompetenz
Sitz in Nürnberg · bundesweit tätig
Die Ausgangslage
Ein abgelehnter Antrag ist für Sie ein verlorener Vorgang, und oft ein Datenproblem
Wirtschaftsauskunfteien bewerten Unternehmen auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen. Diese Daten sind nicht immer aktuell oder vollständig. Zudem können besondere betriebswirtschaftliche Sachverhalte ohne ergänzende Erläuterungen anders eingeordnet werden, als es die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung rechtfertigt. Die Folge kann eine Bewertung sein, die den aktuellen Stand nur unvollständig abbildet, und ein Vorgang, der zunächst nicht umgesetzt werden kann.
Der Zeitverzug
Nach einer abgeschlossenen Sanierung, der Aufhebung eines Verfahrens oder der Rückführung wesentlicher Verbindlichkeiten kann es vorkommen, dass die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung in der Bonitätsbewertung noch nicht vollständig berücksichtigt wird.
Die Publizitätslücke
Ein verspätet oder nicht offengelegter Jahresabschluss kann als Risikosignal wirken. Eine positive aktuelle Entwicklung bleibt dann möglicherweise unberücksichtigt, weil die entsprechenden Zahlen noch nicht vorliegen.
Die Fehleinordnung
Gesellschafterdarlehen, Rangrücktritte, Sondereffekte oder Konzernverrechnungen können ohne zusätzliche Erläuterung anders bewertet werden, als es ihre tatsächliche betriebswirtschaftliche Bedeutung rechtfertigt.
Was wir übernehmen
Analyse, Aufbereitung, Einreichung, auf Faktenbasis
Wir verändern keine Bewertung und wir beschönigen nichts. Wir sorgen dafür, dass die Bewertung auf vollständigen, aktuellen und richtig eingeordneten Daten beruht. Sind die Daten bereits korrekt, bleibt die Bewertung, wie sie ist, auch das ist ein Ergebnis.
1 · Analyse der Selbstauskunft
Wir sichten, welche Daten zum Unternehmen hinterlegt sind, aus welchen Quellen sie stammen und welche Positionen die Bewertung tatsächlich treiben. Ergebnis ist eine nachvollziehbare Einordnung statt einer Vermutung.
2 · Bilanz- und Kennzahlenaufbereitung
Wir lesen den Jahresabschluss so, wie Kreditgeber und Auskunfteien ihn lesen, und arbeiten heraus, welche Sachverhalte erklärungsbedürftig sind und wie sie sachlich korrekt dargestellt werden.
3 · Aufbereitung der Unterlagen
Wir stellen die Nachweise zusammen, die eine aktualisierte Bewertung tragen können, von der Offenlegung über Vertragsunterlagen bis zur Erläuterung von Sondereffekten.
4 · Begleitung gegenüber der Auskunftei
Wir bereiten die Einreichung vor und begleiten den Vorgang, bis die aktualisierten Informationen berücksichtigt sind. Auf Wunsch mit laufender Begleitung über zwölf Monate.
Für wen wir arbeiten
Vier Partnertypen, vier Formen der Zusammenarbeit
Je nachdem, ob Sie einen Vorgang vermitteln, einen Mandanten fachlich begleiten, selbst eine Risikoentscheidung treffen oder Unternehmen über ein Netzwerk erreichen, unterscheidet sich die Zusammenarbeit. Die Rollen bleiben dabei klar voneinander getrennt.
Finanzierungs- und Produktvermittler
Empfehlungs- oder Vermittlungskooperation
- Gewerbliche Finanzierungs- und Kreditvermittler
- Leasing- und Mietkaufvermittler
- Factoring- und Einkaufsfinanzierungsvermittler
- Kautions-, Bürgschafts- und Warenkreditversicherungsmakler
- Fördermittelberater mit Finanzierungsbezug
Sie erkennen einen bonitätsbedingt erschwerten oder abgelehnten Vorgang und stellen den Kontakt her. Wir übernehmen die Analyse und Aufbereitung direkt mit dem Unternehmen. Lässt sich die Datengrundlage aktualisieren, kann der Vorgang auf einer verbesserten Informationsbasis erneut geprüft werden.
Ihr Vorteil:
Steuerberater und fachliche Berater
Fachliche Empfehlungskooperation
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Unternehmens- und Restrukturierungsberater
- Bilanzbuchhalter und Controlling Berater
- Rechtsanwälte mit wirtschaftsrechtlichem Bezug
- Sanierungs- und Nachfolgeberater
Sie erkennen bei Ihrem Mandanten, dass eine Bonitätsbewertung nicht zur aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung passt oder Finanzierungen behindert. Die fachliche Analyse und Kommunikation mit der Auskunftei übernehmen wir. Ihre eigene Beratung und Mandatsbeziehung bleiben davon unberührt.
Klare Abgrenzung:
Banken, Leasinggesellschaften und Risikoträger
Verbesserte Datengrundlage für die Risikoprüfung
- Banken und Förderinstitute
- Leasing- und Mietkaufgesellschaften
- Factoringinstitute
- Warenkredit- und Kautionsversicherer
Sie benötigen für Ihre Entscheidung eine aktuelle, vollständige und nachvollziehbare Informationsgrundlage. Wenn ein Antragsteller ergänzende Unterlagen oder Erläuterungen bei einer Auskunftei nachreichen soll, bereiten wir die wirtschaftlichen Hintergründe und Nachweise strukturiert für eine mögliche erneute Prüfung auf.
Wichtig zur Rollenklarheit:
Verbände, Innungen und Unternehmernetzwerke
Informations- und Netzwerkkooperation
- Branchen- und Wirtschaftsverbände
- Handwerksinnungen und Fachorganisationen
- Unternehmer- und Mittelstandsnetzwerke
- Franchise- und Einkaufsverbände
- Regionale Wirtschaftsvereinigungen
Sie möchten Ihre Mitglieder frühzeitig für Bonitätsrisiken sensibilisieren und bei konkretem Unterstützungsbedarf an einen spezialisierten Ansprechpartner verweisen. Möglich sind Fachvorträge, Webinare, Informationsbeiträge oder eine direkte Empfehlung im Einzelfall.
Ihr Vorteil:
Zusammenarbeit
Vier Schritte, drei davon werden direkt von uns erledigt
Der Aufwand auf Ihrer Seite beschränkt sich auf den ersten Schritt. Alles Weitere läuft direkt zwischen uns und dem Unternehmen.
1
Ihr Schritt
Sie erkennen den Fall und stellen den Kontakt her
Ein Hinweis an Ihren Kunden oder eine kurze Nachricht an uns genügt, selbstverständlich nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung. Sie müssen weder Unterlagen prüfen noch eine eigene fachliche Einschätzung abgeben.
2
Unser Schritt
Erstgespräch und Ersteinschätzung
Wir sprechen mit dem Unternehmen und klären, ob überhaupt ein bearbeitbarer Sachverhalt vorliegt. Ist das nicht der Fall, sagen wir das offen, und der Fall endet hier ohne Kosten für den Kunden.
3
Unser Schritt
Analyse, Aufbereitung, Einreichung
Wir arbeiten die Datengrundlage auf und begleiten den Vorgang gegenüber der Auskunftei. Der Umfang wird vorab schriftlich vereinbart.
4
Unser Schritt
Rückmeldung an Sie
Sie erfahren, sofern der Kunde zustimmt, ob der Fall übernommen wurde und wann eine aktualisierte Auskunft vorliegt. Damit können Sie Ihren Vorgang gezielt wieder aufnehmen.
Klare Grenzen
Was wir ausdrücklich nicht tun
Wer Ihnen Kunden anvertraut, muss wissen, wo unsere Arbeit endet. Deshalb benennen wir das offen, bevor Sie fragen müssen.
- Keine Erfolgsversprechen. Wir sagen weder eine bestimmte Bewertung noch eine Verbesserung um eine bestimmte Punktzahl zu. Ob sich etwas ändert, hängt davon ab, ob die Fakten es hergeben.
- Keine Beschönigung. Wir stellen keine Sachverhalte anders dar, als sie sind. Wenn die Bewertung der wirtschaftlichen Lage entspricht, ist das unser Ergebnis, und wir sagen es dem Kunden.
- Keine Löschung berechtigter Einträge. Wir arbeiten an der Vollständigkeit und Aktualität von Daten, nicht an deren Verschwinden.
- Keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche Ansprüche, steuerliche Gestaltungen und die Prüfung entsprechender Rechtsfragen gehören in die Hände der jeweils zugelassenen Berufsträger.
- Keine Insolvenz- oder Sanierungsberatung. Wir setzen dort an, wo wirtschaftliche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und die aktuelle Entwicklung in der Außendarstellung nachvollziehbar abgebildet werden soll.
Häufige Fragen von Partnern
Was Sie vermutlich wissen wollen
Es gibt kostenlose Angebote wie den Bonitätsmanager. Warum sollte mein Kunde zahlen?
Solche Werkzeuge sind gut und wir empfehlen sie ausdrücklich als Einstieg. Sie zeigen einem Unternehmen, dass etwas nicht stimmt, und geben eine erste Orientierung.
Was sie nicht leisten: den Jahresabschluss aus Bewertungssicht lesen, Sondereffekte betriebswirtschaftlich einordnen, fehlende Nachweise beschaffen, die Unterlagen so aufbereiten, dass eine Neubewertung sie trägt, und den Vorgang gegenüber der Auskunftei begleiten. Genau dort beginnt unsere Arbeit.
Ist das nicht Schönfärberei?
Nein, und das ist die Frage, die wir am ernstesten nehmen. Wir verändern keine Bewertung, sondern die Datengrundlage, auf der sie entsteht: veraltete Stände, fehlende Offenlegungen, nicht berücksichtigte Nachweise, falsch eingeordnete Bilanzpositionen.
Stimmen die Daten bereits und bildet die Bewertung die wirtschaftliche Lage zutreffend ab, lässt sich nichts verbessern. Dann sagen wir das, und der Kunde weiß wenigstens, woran er ist.
Was kostet das meinen Kunden?
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Anschließend arbeiten wir zweistufig: zunächst mit einer klar abgegrenzten Analyse zu einer festen Vergütung und, nur wenn ein bearbeitbarer Sachverhalt vorliegt, mit einem darauf aufbauenden Mandat. Leistungsumfang und Vergütung werden vorab schriftlich und transparent vereinbart. Es gibt keine Erfolgshonorare und keine unklaren Zusatzkosten.
Verliere ich meinen Kunden an Sie?
Nein. Wir vermitteln weder Finanzierungen noch Leasing, Factoring oder Versicherungen. Unsere Leistung konkurriert daher nicht mit Ihrem Angebot. Ergibt sich nach der Aktualisierung erneut eine Finanzierungsmöglichkeit, verweisen wir den Kunden für den ursprünglichen Vorgang wieder an Sie.
Wie ist das mit dem Datenschutz geregelt?
Wir werden erst tätig, wenn das Unternehmen selbst mit uns Kontakt aufgenommen oder der Kontaktaufnahme ausdrücklich zugestimmt hat. Kundendaten werden nur mit Zustimmung des jeweiligen Kunden an uns übermittelt. Alternativ können Sie dem Kunden unsere Kontaktdaten weitergeben. Eine Rückmeldung an Sie zum Fallstand erfolgt ausschließlich, wenn der Kunde dies freigibt.
Gibt es eine Vergütung für die Empfehlung?
Das klären wir individuell und ausschließlich dort, wo eine Vergütung berufs-, aufsichts- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte ist ausschließlich eine fachliche Empfehlungskooperation ohne Vermittlungsvergütung vorgesehen. Bei gewerblichen Kooperationspartnern kann im Einzelfall eine Vergütung vereinbart werden. Ebenso möglich ist eine Zusammenarbeit ohne Vergütung, bei der der Vorteil allein in der erneuten Bearbeitungsmöglichkeit des Vorgangs liegt.
Wie lange dauert ein Fall?
Das hängt vom Sachverhalt ab und davon, wie schnell Unterlagen verfügbar sind. Eine belastbare Einschätzung zum zeitlichen Rahmen geben wir nach dem Erstgespräch, vorher wäre jede Zahl geraten.
Unabhängiges Beratungsangebot
Rating Beratung.de ist ein unabhängiges Beratungsangebot von Berg Consulting. Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zu Creditreform oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei. Rating Beratung.de ist weder eine Niederlassung noch eine offizielle Beratungsstelle oder Vertretung einer Auskunftei.
Hintergrund
Bewertungslogik von innen, nicht von außen
Der Unterschied zu einer allgemeinen Unternehmensberatung liegt in unserer Spezialisierung: Unsere Erfahrung beruht auf mehr als zwei Jahrzehnten praktischer Auseinandersetzung mit der Bewertungs- und Ratinglogik von Wirtschaftsauskunfteien. Dadurch können wir gezielt beurteilen, welche Angaben, Nachweise und Erläuterungen für eine sachgerechte Neubewertung tatsächlich relevant sind.
20+
Jahre Erfahrung mit
Bonitätsbewertungen
25+
Jahre Bilanz- und
Analysekompetenz
25+
Jahre Controlling
und Analyse
100 %
Fokus auf Bonität und
finanzielle Stabilität
Lassen Sie uns einen ersten Fall gemeinsam ansehen
Der sinnvollste Einstieg ist ein konkreter Vorgang: ein Kunde, bei dem die Bonitätsbewertung einer Finanzierung, einem Leasingvertrag oder einer anderen Geschäftsentscheidung entgegensteht. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir, ob ein bearbeitbarer Sachverhalt vorliegt und ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten sinnvoll ist, ohne Rahmenvertrag und ohne Vorleistung.
